Finanzen Steuern Recht
Erleichterung insbesondere für Start-up-Finanzierungen
Der Gesetzgeber hat eine neue, ergänzende Vorschrift (§ 8d KStG) zur Rettung steuerlicher Verluste bei Körperschaften eingefügt. Diese Regelung ermöglicht insbesondere Unternehmen mit hohen Verlusten in der Entwicklungsphase diese auch nach einem Anteilseignerwechsel zu nutzen.
Hamburg 2017 | Eva Doyé, Hamburg | Barbara Degen, Hamburg