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Finanzen Steuern Recht

Neue Chancen der Verlustnutzung für alle Körperschaften

Erleichterung insbesondere für Start-up-Finanzierungen

Der Gesetzgeber hat eine neue, ergänzende Vorschrift (§ 8d KStG) zur Rettung steuerlicher Verluste bei Körperschaften eingefügt. Diese Regelung ermöglicht insbesondere Unternehmen mit hohen Verlusten in der Entwicklungsphase diese auch nach einem Anteilseignerwechsel zu nutzen.

Hamburg 2017 | Eva Doyé, Hamburg | Barbara Degen, Hamburg

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